1. Triptiser Schützenverein e.V.
BEITRAGSORDNUNG
In Übereinstimmung mit der Satzung des 1. Triptiser Schützenverein e.V. wird diese Beitragsordnung erlassen.
Sie gilt für alle Mitglieder des Vereines.
§ 2
Bei Eintritt in den 1. Triptiser Schützenverein e.V. wird eine einmalige
Aufnahmegebühr erhoben. Mitglieder der Jungschützenabteilung werden mit
Vollendung des 18 Lebensjahres automatisch ordentliches Mitglied.
Dabei ist die keine weitere Gebühr zu entrichten.
Jedes Mitglied ist verpflichtet durch regelmäßige finanzielle Beiträge zum Etat des
1. Triptiser Schützenverein e.V. beizutragen. Die Beitragshöhe beträgt Siehe Tabelle § 10.
§ 4
Der Mitgliedsbeitrag wird mit zum 30.09. des Vorjahres
fällig.
Als Zahlungsarten sind ausschließlich die Überweisung auf das Vereinskonto und
das Einzugesverfahren per 30.09. möglich.
§ 5
Bei Zahlungsrückständen per 30.11. des Jahres erfolgt eine schriftliche Mahnung.
Zusätzliche Mahnungen erfolgen nicht.
Bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages bis zum 31.12. des Jahres
endet die Mitgliedschaft automatisch zum 01.01. des Folgejahres.
Bei finanziellen Härten ist eine Stundung, auf Antrag des Mitgliedes
bis zum 30.09., möglich. Über Stundungsanträge entscheidet der Vorstand.
Beitragsrückzahlungen bei Austritt bzw. Ausschluss erfolgen nicht.
Veränderungen der Beitragsordnung bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Dazu ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.
Diese Beitragsordnung tritt in dieser Fassung gemäß dem Beschluss der
ordentlichen Mitgliederversammlung vom 31.08.2005 mit sofortiger Wirkung in Kraft.
§10
| Aufnahmegebühr | Jahresbeitrag | |
| Mitglieder | 10,00 Euro | 60,00 Euro |
| Ehegatten- (innen) | 10,00 Euro | 30,00 Euro |
| Jugendliche unter 18 Jahren | 10,00 Euro | 18,00 Euro |
| Fördermitgliedschaft | 0,00 Euro | nach Vereinbarung |