1. Triptiser Schützenverein e.V.

BEITRAGSORDNUNG

§ 1

In Übereinstimmung mit der Satzung des 1. Triptiser Schützenverein e.V. wird diese Beitragsordnung erlassen.

Sie gilt für alle Mitglieder des Vereines.

§ 2

Bei Eintritt in den 1. Triptiser Schützenverein e.V. wird eine einmalige

Aufnahmegebühr erhoben. Mitglieder der Jungschützenabteilung werden mit

Vollendung des 18 Lebensjahres automatisch ordentliches Mitglied.

Dabei ist die keine weitere Gebühr zu entrichten.

Siehe Tabelle § 10

§ 3

Jedes Mitglied ist verpflichtet durch regelmäßige finanzielle Beiträge zum Etat des

1. Triptiser Schützenverein e.V. beizutragen. Die Beitragshöhe beträgt Siehe Tabelle § 10.

§ 4

Der Mitgliedsbeitrag wird mit zum 30.09. des Vorjahres fällig.
Als Zahlungsarten sind ausschließlich die Überweisung auf das Vereinskonto und das Einzugesverfahren per 30.09. möglich.

§ 5

Bei Zahlungsrückständen per 30.11. des Jahres erfolgt eine schriftliche Mahnung.

Zusätzliche Mahnungen erfolgen nicht.
Bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages bis zum 31.12. des Jahres

endet die Mitgliedschaft automatisch zum 01.01. des Folgejahres.

§ 6

Bei finanziellen Härten ist eine Stundung, auf Antrag des Mitgliedes

bis zum 30.09., möglich. Über Stundungsanträge entscheidet der Vorstand.

§ 7

Beitragsrückzahlungen bei Austritt bzw. Ausschluss erfolgen nicht.

§ 8

Veränderungen der Beitragsordnung bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

Dazu ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.

§ 9

Diese Beitragsordnung tritt in dieser Fassung gemäß dem Beschluss der

ordentlichen Mitgliederversammlung vom 31.08.2005 mit sofortiger Wirkung in Kraft.

§10

  Aufnahmegebühr Jahresbeitrag
Mitglieder 10,00 Euro 60,00 Euro
Ehegatten- (innen) 10,00 Euro 30,00 Euro
Jugendliche unter 18 Jahren 10,00 Euro 18,00 Euro
Fördermitgliedschaft 0,00 Euro nach Vereinbarung